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Vorsorgeuntersuchungen von Praxisgebühr befreit

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.

Anmerkung der Redaktion:
Einen Überblick übe die o.g. Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf www.bmgs.de.