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Schlichtungsstellen (Ombudsmann)

Die deutschen Versicherer haben im Oktober 2001 zwei Schlichtungsstellen in Form von so genannten Ombudsmännern eingerichtet, an die sich jeder außergerichtlich und kostenfrei wenden kann, wenn er Ärger mit einem Versicherungsunternehmen hat.

Da gibt es einmal den „Versicherungsombudsmann„ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (Kronenstraße 12, 10117 Berlin), eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Schlichtung von Beschwerdefällen zwischen Versicherungskunden und Geschädigten auf der einen und den Versicherungsunternehmen und Vermittlern auf der anderen Seite (ausgeschlossen Streitigkeiten um die private Krankenversicherung). Die Anrufung des Ombudsmannes kann ohne Einschaltung eines Anwalts oder Gerichts geschehen und ist für den Verbraucher kostenfrei. Der Ombudsmann kann über Ansprüche gegen ein Versicherungsunternehmen bis zu 5.000 EURO verbindlich entscheiden und bis zu 50.000 EURO eine Regulierungsempfehlung aussprechen. Der Verbraucher muss die Entscheidungen der Schlichtungsstelle nicht akzeptieren. Ihm steht auch nach einer solchen Entscheidung der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.

Der zweite Ombudsmann wurde vom Verband der privaten Krankenversicherung speziell für den Bereich der privaten Krankenversicherung geschaffen (Leipziger Str. 104, 10117 Berlin, Tel. 030- 20452780). Diesen „Krankenversicherungsombudsmann„ können nur PKV-Versicherte außergerichtlich und kostenlos anrufen.